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Landrat Friedel Heuwinkel als Mitglied ins Kuratorium berufen

11. April 2011. In seiner jüngsten Sitzung hat das Kuratorium des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) den lippischen Landrat Friedel Heuwinkel als neues Mitglied willkommen geheißen. Das ehrenamtliche Gremium besteht aus hochkarätigen Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung und berät unter dem Vorsitz von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, der aus aktuellen Termingründen die Sitzung nicht leiten konnte, das NZBA in Fragen des Bürokratieabbaus. Mit dem sog. Standardkosten-Modell (SKM) steht ein Erfolg versprechendes Instrument gegen Bürokratie im Interesse von Politikern, Wirtschaftsförderern und Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden zur Verfügung, das wir momentan in den Mittelpunkt unserer Forschungen gestellt haben“, berichtet Prof. Dr. Volker Wittberg, der Leiter des NZBA.
Das NZBA ist ein Institut der privaten Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Bielefeld und will unter Mitwirkung von anerkannten Fachleuten die aktuellen Entwicklungen in der Politik auf dem Gebiet der Gesetzgebung wohlwollend, aber auch mit der notwendigen wissenschaftlichen Distanz betrachten und auch auf den Prüfstand stellen. „ Damit trägt das NZBA zur Vermeidung neuer Bürokratiekosten bei aktuellen Gesetzesvorhaben und zur Reduzierung der Bürokratiekosten bei bestehenden Gesetzen bei,“ ergänzt Staatssekretär a.D. Dieter Schubmann-Wagner, der in Vertretung von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen die Sitzung leitete.
In der aktuellen Sitzung berichteten Landrat Friedel Heuwinkel und der Bielefelder Oberbürgermeister Pit Claussen über ihre gemeinsame Initiative aus Ostwestfalen-Lippe zur Einrichtung eines Kommunalrates in Nordrhein-Westfalen. „Anders als mit bloßen Anhörungsrechten oder durch einfache Lobbyarbeit hätten die Kommunen mit Hilfe eines solchen Kommunalrates endlich die Möglichkeit, aktiv bei solchen Gesetzesvorhaben und Verordnungen mitzuwirken, die sie selbst betreffen“, fordern die beiden Verwaltungschefs aus Bielefeld und Lippe.
Als konkretes Beispiel präsentierte Prof. Wittberg gemeinsam mit dem ehemaligen Herforder Landrat Hans-Georg Kluge und der Büroleiterin des Bielefelder Oberbürgermeisters Frauke Ley den FHM-Abschlussbericht zur Kostenschätzung für die bundesweite Umsetzung der geplanten EU-Bodenrahmenrichtlinie. „Zum ersten Mal konnten wir bereits vor der Umsetzung einer solchen Richtlinie in Deutschland nachweisen, dass durch die Berücksichtigung sämtlicher Verwaltungs- und Zweckausgaben den insoweit zuständigen Kommunen exorbitante Kosten entstehen werden“, erläutert Prof. Wittberg. Das NZBA schafft mit solchen Studien die notwendige Transparenz, um die Umsetzung solcher Gesetze in Deutschland möglichst kommunalfreundlich zu gestalten.
Zum Abschluss berichtete Henning Kreibohm über die Änderung des Gesetzes zum Normenkontrollrat (NKR) der Bundesregierung. Neben ihm hat der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundeskanzlerin sieben Mitglieder in den Nationalen Normenkontrollrat berufen. „Bisher beschränkte sich das Programm der Bundesregierung auf den Abbau von Informations- und damit auf Statistik- und Dokumentationspflichten.
Jetzt kommen alle Kosten der Gesetzentwürfe aus den Bundesministerien auf den Prüfstand, die der Gesetzgeber Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung auferlegt. Diese Weiterentwicklung des Programms ist folgerichtig, denn damit können wir bürokratische Belastungen erstmals so realitätsnah bekämpfen, wie sie von den Adressaten der Gesetze, Unternehmen und Bürgern empfunden werden“, so das NKR-Mitglied im Detmolder Kreishaus.
Bundesminister Dr. Röttgen zu Gast an der FHM

Bielefeld, 8. Oktober 2010. Der Besuch des Kuratoriumsvorsitzenden des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau an der FHM, Bundesminister Dr. Norbert Röttgen MdB, krönte den Themenabend „Bürokratiekostenabbau für Deutschland“, anlässlich dessen die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) ihre Forschungsergebnisse im Bereich der Gesetzesfolgenabschätzung vorgestellt hat.
Die Rektorin der FHM, Prof. Dr. Anne Dreier, hob hervor, dass dieses Forschungsfeld einen festen Platz in der zehnjährigen FHM-Geschichte hat und spätestens seit der Gründung des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau im Jahr 2007 mit der Institutionalisierung eine Alleinstellung in der deutschen Hochschullandschaft einnimmt.
Der Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau an der FHM (NZBA), Prof. Dr. Volker Wittberg, wies auf dessen vielbeachtete Studien, u.a. auf die erste umfassende Ermittlung von Bürokratiekosten der Kommunen in Deutschland, hin. Als Rechtsunterworfene staatlicher Gewalt leisten Kommunen jährlich 8 Millionen Arbeitsstunden nur für die Erledigung von Informationspflichten und tragen hierfür die entstehenden 400 Mio. Euro Kosten.
In einer aktuellen Studie sind die Kosten von EU-Rechtsakten vor ihrer Entstehung erstmals in Deutschland geschätzt worden. „Die Kosten von EU-Rechtsakten wurden und werden vor ihrer Entstehung bislang allenfalls unzureichend geschätzt. Im Laufe der Jahre dürften damit Kosten für die Bundesrepublik Deutschland entstanden sein, mit denen zuvor kein politisch Verantwortlicher gerechnet hat.“ sagt Wittberg. Die entsprechende Veröffentlichung des Gutachtens über die Verwaltungskosten, die mit der Umsetzung des Entwurfs zum EU-Ordnungsrahmen für den Bodenschutz (EU–Bodenrahmenrichtlinie) verbunden wären, erfolgte am gleichen Abend auf der FHM-Internetseite (www.fh-mittelstand.de).
Der Kuratoriumsvorsitzende Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen gratulierte der FHM zum zehnjährigen Bestehen und beglückwünschte sie zu ihrer Vorreiterrolle auf dem Forschungsfeld der Bürokratiekostenmessung. Damit sei die FHM zum Aushängeschild der „Modellregion Bürokratieabbau OWL“ geworden. Röttgen hob dabei besonders die Bedeutung des auf der Veranstaltung vorgestellten Gutachtens zu Bürokratiekosten von EU-Richtlinien hervor. Hiermit sei eine wesentliche Vorarbeit für die Implementierung des von der Bundesregierung angestrebten „Frühwarnsystems“ zu einer mittelstandsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung für europäische Regelungen geleistet.
Landrat Friedel Heuwinkel, Kreis Lippe, hob vor dem Hintergrund, dass die kommunalen Gebietskörperschaften bei zahlreichen Regelungen in EU, Bund und Land Vollzugseinheit sind, die Bedeutung des neu zu schaffenden Kommunalrates auf Landesebene in NRW hervor. Der Kommunalrat soll seine Stimme bei Gesetzesregelungen, die Kommunen betreffen, erheben. Das im Koalitionsvertrag der neuen NRW-Landesregierung festgeschriebene Gremium geht auf eine Initiative von Oberbürgermeister Clausen aus Bielefeld, Landrat Friedel Heuwinkel aus Lippe, zahlreichen OWL-Landräten und Bürgermeistern zurück, mit der die Modellregion OWL wieder einmal Maßstäbe im Kampf gegen die Bürokratie setzt.
Das Gutachten steht hier zum Download bereit.

