Skip to content Skip to navigation
 

Forschungsprojekte

Unenrgeltliche Indienstnahmen von Unternehmen

Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, 651 Aufgaben und Tätigkeiten ohne Kostenerstattung für den Staat zu übernehmen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Die Studie listet erstmalig alle so genannten Inpflichtnahmen des Bundes auf und rät dem Gesetzgeber, auf weitere Pflichten zu verzichten oder für diese zukünftig den Unternehmen die Kosten zu erstatten. (>> Download Studie & Präsentation)

Verwaltungskosten der EU-Bodenrahmenrichtlinie

Kosten von EU-Rechtsakten vor Inkrafttreten nicht bekannt -
Europäische Bürokratiekosten treffen Kommunen am härtesten


Bielefeld, 14. Juni 2010. „Die Kosten von EU-Rechtsakten werden vor ihrer Entstehung allenfalls unzureichend geschätzt.  Im Laufe der Jahre dürften damit Kosten für die Bundesrepublik Deutschland entstanden sein, mit denen zuvor kein politisch Verantwortlicher gerechnet hat. Hierin kann eine wesentliche Mitursache für die Staatsverschuldung liegen.“ Diese Feststellung des neuen Leiters des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau und FHM-Professors Dr. Volker Wittberg stand im Mittelpunkt einer Kuratoriumssitzung dieses Gremiums, die in der vergangenen Woche im Bundeskanzleramt in Berlin stattfand.
Das Kuratorium des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau, dessen Vorsitzender Bundesminister Dr. Norbert Röttgen ist und dem  zahlreiche Persönlichkeiten aus Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik sowie -verwaltung, aber auch aus Unternehmen und Verbänden der Wirtschaft angehören, nahm einen Bericht Wittbergs entgegen, in dem er eine aktuelle Untersuchung der FHM zu den Kostenfolgen von EU-Richtlinien vorstellte. In der Untersuchung, an der auch der ehemalige Herforder Landrat und spätere Justizstaatssekretär Hans-Georg Kluge mitwirkte,  wird erstmals der wissenschaftliche Versuch unternommen,  in Deutschland entstehende Kostenfolgen von EU-Rechtsakten vor Inkrafttreten zu schätzen.

Besonderes Interesse findet die nun nachweislich erhebliche Kostenrelevanz für die staatliche, aber insbesondere auch kommunale Ebene in Deutschland bei dem im Bundeskanzleramt angesiedelten Nationalen Normenkontrollrat, dessen Mitglied und frühere Herforder Oberkreisdirektor Henning Kreibohm der Sitzung beiwohnte. (>> Präsentation & Gutachten

Kommunen als Opfer von Bürokratie

Berichtspflichten an den Bund, die Länder und die EU belasten die Kommunen in Deutschland mit 400 Millionen Euro und 8 Millionen Arbeitsstunden jährlich. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des "Nationalen Zentrum für Bürokratiekostenabbau" (NZBA).

In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule des Mittelstande (FHM) in Bielefeld hat das NZBA in Freiburg, Baden-Baden, Kreis Lippe und in Bünde die Bürokratiekosten gemessen. Sämtliche regelmäßige Berichtspflichten wurden aufgelistet, ausgewertet und die pro Pflicht entstehenden Kosten ermittelt. Als Modellkommune diente im Jahr 2007 die Stadt Bünde. Dies stellte zugleich die erste Probemessung nach dem Standardkosten-Modell (SKM) in Deutschland dar. Das Modell misst die bürokratische Belastung von Unternehmen durch Normen. Der jährliche Zeitaufwand für die Erstellung des jeweiligen Berichtes wird mit den Kosten für den mit der Berichtspflicht beschäftigten Mitarbeiter multipliziert. OECD und Weltbank haben die Methodik als international führend anerkannt.

Die Pilotstudie in Bünde bewies, dass das SKM-Verfahren auch als Messinstrument für die Belastung von Kommunen durch Bürokratie angewendet werden kann und nicht nur auf Unternehmensebene geeignet ist. Gleichzeitig dient es auch als Kontrollwerkzeug, das effizient zum Sparen einleiten kann.

Zentrales Ergebnis der Studie in Bünde: Die Stadt wendet im Jahr Personalkosten von über 90.000 Euro für die Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten auf (20 % stammen aus Bundesgesetzen, 80 % aus Landesrecht). Der Zeitaufwand für die etwa 48.000 Einwohner große Stadt beträgt rund 2.000 Arbeitsstunden. Zwei Vollzeit-Kräfte sind mit dem Verfassen von Berichten beschäftigt. Dazu zählt die Vorgabe, jedes abgebaute Verkehrsschild bei der Bezirksregierung schriftlich zu melden. In der Kläranlage wird der Schlamm nicht einmal, sondern laut Verordnung dreimal untersucht. Die Stadt führt Statistiken über Usambara-Veilchen, Blumenrabatte und Spätkohlrabi. Die erstellten Papiere gehen dann durch mehrere Hände, weil diverse Ämter die Angaben der Stadt noch kontrollieren und eigene Berichte schreiben. Das Agrarstrukturgesetz des Bundes macht es erforderlich, dass Kommunalbedienstete regelmäßig ausschwärmen, um Daten über den Bestand von Vieh, Obstbäumen und andere agrarische Bereiche zu ermittteln.

Das NZBA fordert, dass der Bürokratieabbau künftig auch mit Blick auf die Kommunen systematisch vorangetrieben wird. Staatlich veranlasste Informationspflichten für Kommunen dürfen nicht nachrangig im Vergleich zur Wirtschaft behandelt werden. Im nächsten Schritt möchte das NZBA eine flächendeckende Ermittlung der Belastung der Kommunen in Deutschland durch Informationspflichten erreichen.


Die Studie wurde aus diesem Anlass am 30. Juli 2009 einer Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftliche Verwaltung (AWV) vorgestellt, in der u.a.  die Stabstelle Bürokratieabbau des Bundeskanzleramtes, das statistische Bundesamt, der Nationale Normenkontrollrat und das Innenministerium vertreten waren.

Seit dem Tag der Veröffentlichung steht die Studie hier frei zum Download verfügbar.