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Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau

Prof. Dr. Volker Wittberg

Prof. Dr. Volker Wittberg
Leiter Institut für den Mittelstand in Lippe (IML)

wittberg(at)fh-mittelstand.de

 

Nationales Zentrum für |Bürokratiekostenabbau

Im Februar 2007 hat die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) gegründet. Das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau betrachtet unter Mitwirkung von anerkannten Wissenschaftlern, Politikern, Spitzenbeamten und den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen die aktuellen Entwicklungen in der Politik auf diesem Sektor wohlwollend, aber auch mit der notwendigen wissenschaftlichen Distanz und stellt diese auf den Prüfstand. Das Zentrum steht außerdem all denjenigen, die sich diesem Thema theoretisch und praktisch annähern wollen, als Partner zur Verfügung, etwa bei der Vermittlung des notwendigen Know-hows.

Heute ist das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) für eine Reihe von Veranstaltungen und Veröffentlichungen in der Fachwelt bekannt. Die Richtlinien und Themenfelder der Forschungsarbeit bestimmt ein Kuratorium mit Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft unter dem Vorsitz von Herrn Bundesminister Dr. Norbert Röttgen, MdB.

Das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Bürokratieabbau in Deutschland zu forcieren. Dabei steht seit der Gründung im Jahr 2007 das in den Niederlanden entwickelte Standardkosten-Modell als Methode, die Bürokratie erstmals messbar gemacht hat, im Vordergrund der Bemühungen.

Die FHM versteht die wissenschaftlich-systematische Befassung mit der Bürokratiekostenmessung als ein interdisziplinäres Projekt, bei dem insbesondere ökonomisches und juristisches Fachwissen gleichermaßen notwendig sind. Dafür sind bei der FHM in besonderer Weise die Voraussetzungen gegeben, was sich etwa bei diesem innovativen Vorhaben, das die andere Seite der Gesetzgebung, nämlich den Nutzen von Gesetzen, in den Blick zu nehmen sucht, aus der Zusammensetzung des Projektteams ergibt und auch der Zusammensetzung des Kuratoriums des Kompetenzzentrums entnehmbar ist.

Der Bürokratieabbau ist bereits seit 2004/2005 ein zentrales Forschungsfeld der FHM. So wurde hier u.a. das erste deutschsprachige Methodenhandbuch zum Standardkosten-Modell (Erstes Deutsches Handbuch für das Messen und Reduzieren administrativer Belastungen) veröffentlicht, das in der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates ausdrücklich als Bezugsstelle herangezogen wurde. Im Jahr 2006 wurde der Bürokratieabbau als Forschungsbereich der FHM institutionalisiert: Mit der Gründung des „Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau“ (NZBA) wurde diesem Forschungsbereich eine formale Struktur gegeben. Ein Forschungsschwerpunkt in den Jahren 2008/2009 waren  die Bürokratiekosten der Kommunen, deren Dokumentation im vergangenen Jahr im Nomos-Verlag unter dem Titel „Bürokratiekostenabbau in Deutschland“  erschienen ist.  
Diese Veröffentlichung basiert auf einer in den Jahren 2008 und 2009 durch das NZBA durchgeführten Studie, in der die Bürokratiebelastung durch Informationspflichten in Verwaltungen gemessen wurde. Ergebnis der Untersuchung war, dass die deutschen Kommunen jährlich rund 8 Millionen Arbeitsstunden allein für die Erfüllung ihnen durch Bundes-, Landes- und EU-Recht auferlegten Informationspflichten aufwenden müssen. Dies entspricht einer Gesamtbelastung von ca. 400 Millionen Euro an Bürokratiekosten.
Die Studie wurde am 19.08.2009 von dem Kuratoriumsvorsitzenden und heutigen Bundesminister Dr. Norbert Röttgen, MdB, dem damaligen Koordinator der Bundessregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, Herrn Staatsminister Hermann Gröhe, MdB und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates, Wolf-Michael Catenhusen, übergeben. Röttgen machte in diesem Zusammen¬hang deutlich, dass die Studie als Einstieg zur Messung der bürokratischen Kosten der öffentlichen Verwaltung dienen könne.
Das NZBA wurde auf Basis der Forschungsergebnisse in eine Arbeitsgruppe der „Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.“ berufen, die unter der Leitung der Stabstelle Bürokratieabbau des Bundeskanzleramts eine allgemeingültige Definition von Informationspflichten für die Anwendung des SKM auf Verwaltungseinheiten erarbeitet.

Die FHM ist im vergangenen Jahr vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz damit beauftragt worden, ein Gutachten zu den Informations- und Vollzugskosten aufgrund des Vorschlages der Europäischen Kommission für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz (kurz: BRRL) für die öffentliche Verwaltung auf Basis des Standardkosten-Modells zu erstellen. Damit liegt erstmals eine systematische Kostenschätzung in Deutschland vor Inkrafttreten einer EU-Richtlinie vor.

Zuletzt hat das NZBA im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft eine Studie über „Staatliche Bürokratiekostenüberwälzung als unternehmerisches Gegenwartsproblem“ vorgestellt. Die Studie umfasst ein Verzeichnis von auf der Bundesebene veranlassten und unentgeltlich geleisteten Unternehmenspflichten, die originär solche des Staates sind, von diesem aber auf Unternehmen übertragen worden sind (sog. Indienst¬nahme Privater), mit einer Fallstudie über die Belastung durch ausgewählte Arbeitgeberpflichten in einem mittelständischen Familienunternehmen.